1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Transporteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Transports heranziehen.
2. Zusätzliche Leistungen
Der Transporteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Transporteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.
3. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.
4. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HIFI-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Transporteur nicht verpflichtet.
5. Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Transporteur nur für die sorgfältige Auswahl.
6. Elektro- und Installationsarbeiten
Der Transporteur, sofern nichts anderes vereinbart ist, ist nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten verpflichtet.
7. Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Transporteurs, hat der letztere nicht zu verantworten.
8. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Transportgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.
9. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Das vereinbarte Entgelt ist in bar, nach erbrachter Leistung, ohne Abzüge, fällig und kann nicht gestundet werden.
10. Haftung
Der Auftraggeber ist verpflichtet das Transportgut in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben und hat rückwirkend keine Ansprüche auf Ersatz. Bei dem Transport gebrauchter Güter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Standort der Firma Bernhard Asam.
12. Vereinbarung deutschen Rechts
Es gilt deutsches Recht.
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