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AGB

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1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers

Der Transporteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Transports heranziehen.

2. Zusätzliche Leistungen

Der Transporteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Transporteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.

3. Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

4. Sicherung besonders transportempfindlicher Güter

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und HIFI-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Transporteur nicht verpflichtet.

5. Handwerkervermittlung

Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Transporteur nur für die sorgfältige Auswahl.

6. Elektro- und Installationsarbeiten

Der Transporteur, sofern nichts anderes vereinbart ist, ist nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten verpflichtet.

7. Missverständnisse

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Transporteurs, hat der letztere nicht zu verantworten.

8. Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Transportgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

9. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Das vereinbarte Entgelt ist in bar, nach erbrachter Leistung, ohne Abzüge, fällig und kann nicht gestundet werden.

10. Haftung

Der Auftraggeber ist verpflichtet das Transportgut in ordnungsgemäßem Zustand zu übergeben und hat rückwirkend keine Ansprüche auf Ersatz. Bei dem Transport gebrauchter Güter ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Standort der Firma Bernhard Asam.

12. Vereinbarung deutschen Rechts

Es gilt deutsches Recht.

 

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